B: PKW
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.
Mindestalter
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
| Sonderfahrten Klasse B | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von einer anderen Klasse | 5 | 4 | 3 |
| Dauer der Fahrprüfung | 45 Minuten | ||
- T: Zug-, Arbeitsmaschinen
- L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge
- D1E: Omnibus mit Anhänger
- D1: Omnibus
- DE: Omnibus mit Anhänger
- D: Omnibus
- C1E: LKW mit Anhänger
- C1: LKW
- CE: Last- und Sattelzüge
- C: LKW
- BE: PKW mit Anhänger
- B: PKW
- S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- M: Moped bis 50 ccm
- Mofa: Moped bis 25 km/h
- A1: Leichtkrafträder
- A (beschränkt): Krafträder
- A (unbeschränkt): Krafträder
- Übersicht der aktuellen Führerschein-Klassen
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Führerscheine
Herzlichen Glückwunsch!
