D1E: Omnibus mit Anhänger
Die Anhänger-Variante des kleinen Busführerscheins.Mindestalter
21 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden.
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Befristung
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand, Belastungsprofil und Sehvermögen)
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand, Belastungsprofil und Sehvermögen)
Sonstiges
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
| Sonderfahrten/Fahrstunden Klasse D1E | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
|---|---|---|---|---|
| bei Vorbesitz der Klasse D1 | 4* | 3* | 1* | 1* |
| Dauer der Fahrprüfung | 70 Minuten | |||

- T: Zug-, Arbeitsmaschinen
- L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge
- D1E: Omnibus mit Anhänger
- D1: Omnibus
- DE: Omnibus mit Anhänger
- D: Omnibus
- C1E: LKW mit Anhänger
- C1: LKW
- CE: Last- und Sattelzüge
- C: LKW
- BE: PKW mit Anhänger
- B: PKW
- S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- M: Moped bis 50 ccm
- Mofa: Moped bis 25 km/h
- A1: Leichtkrafträder
- A (beschränkt): Krafträder
- A (unbeschränkt): Krafträder
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