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L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.

Mindestalter

16 Jahre

Voraussetzungen

Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Befristung

Die Klasse L ist unbefristet gültig.

Einschluss

Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.

Sonstiges

In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.
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