S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder Autobahnen sind tabu. Wer eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besitzt, darf auch Klasse S fahren.Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Fahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Befristung
Die Klasse S ist unbefristet gültig.
Einschluss
Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Inhaber anderer Klassen
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (dies gilt nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L).
Sonstiges
| Klasse S | bei Ersterwerb | bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Theoretischer Unterricht | 14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
| Theoretische Prüfung | 40 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte |
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
| Fahrstunden | Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Keine Sonderfahrten | |
| Dauer der Fahrprüfung | 30 Minuten, überwiegend innerorts | |
| Probezeit | Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere Probezeit angerechnet. | |
- T: Zug-, Arbeitsmaschinen
- L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge
- D1E: Omnibus mit Anhänger
- D1: Omnibus
- DE: Omnibus mit Anhänger
- D: Omnibus
- C1E: LKW mit Anhänger
- C1: LKW
- CE: Last- und Sattelzüge
- C: LKW
- BE: PKW mit Anhänger
- B: PKW
- S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- M: Moped bis 50 ccm
- Mofa: Moped bis 25 km/h
- A1: Leichtkrafträder
- A (beschränkt): Krafträder
- A (unbeschränkt): Krafträder
- Übersicht der aktuellen Führerschein-Klassen
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Herzlichen Glückwunsch!
