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T: Zug-, Arbeitsmaschinen

Zug- und Arbeitsmaschinen



Mindestalter

16 Jahre

Voraussetzungen

Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Befristung

Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Einschluss

Die Klasse T schließt die Klassenm L, M und S ein.

Sonstiges

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sonderfahrten Klasse T Überland Autobahn Nachtfahrt
Dauer der Fahrprüfung keine
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten

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