T: Zug-, Arbeitsmaschinen
Zug- und Arbeitsmaschinen
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung
Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss
Die Klasse T schließt die Klassenm L, M und S ein.
Sonstiges
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
| Sonderfahrten Klasse T | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
|---|---|---|---|
| Dauer der Fahrprüfung | keine | ||
| Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten | ||
- T: Zug-, Arbeitsmaschinen
- L: Zug-, Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge
- D1E: Omnibus mit Anhänger
- D1: Omnibus
- DE: Omnibus mit Anhänger
- D: Omnibus
- C1E: LKW mit Anhänger
- C1: LKW
- CE: Last- und Sattelzüge
- C: LKW
- BE: PKW mit Anhänger
- B: PKW
- S: Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- M: Moped bis 50 ccm
- Mofa: Moped bis 25 km/h
- A1: Leichtkrafträder
- A (beschränkt): Krafträder
- A (unbeschränkt): Krafträder
- Übersicht der aktuellen Führerschein-Klassen
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Führerscheine
Herzlichen Glückwunsch!
