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A (beschränkt): Krafträder

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

Mindestalter

18 Jahre

Voraussetzungen

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Befristung

Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss

Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Sonstiges

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Sonderfahrten Klasse A (beschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten
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