Liebe Kunden,
gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern gelten ab sofort strengere Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Fahrausbildung. Für Fahrstunden sowie für die Teilnahme am theoretischen Unterricht gilt die sogenannte 3G-Regel ab einem Inzidenzwert von über 35; somit musst Du entweder
- geimpft
- genesen
- oder getestet sein.
Die 3G-Regel gilt NICHT für die theoretische und praktische Prüfung.
Schulpflichtige Kunden mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person. Ein Schülernachweis ist als Nachweis des Negativtests ausreichend.
Maskenpflicht:
Künftig ist es wieder erlaubt mit einer OP-Maske (medizinische Maske) in die Fahrschule (Theorie und Praxis) zu kommen. Eine Stoffmaske ist nicht erlaubt.
Solltest Du Dir unsicher sein, frag bitte einfach bei uns nach – wir helfen Dir gerne weiter: 09441-174640.