Traktorführerschein – der Führerschein für Zug- und Arbeitsmaschinen

Egal ob Hobby oder Beruf – wenn Sie in der Landwirtschaft beschäftigt sind, dann kommen Sie um einen Traktorführerschein kaum herum. Denn für die Feldarbeit oder auch auf dem Hof ist der Traktor wohl eines der wichtigsten Hilfsmittel und das gefragteste Fahrzeug. Der Gesetzgeber bezeichnet den Traktor verkehrsrechtlich als Zugmaschine. Die Zug- und Arbeitsmaschinen werden hierbei in zwei Klassen unterschieden: die Klassen L und T.

Die Klasse L – der „kleine“ Traktorführerschein

Der Führerschein der Klasse L kann bereits mit 16 Jahren erlangt werden und setzt keinen anderen Führerschein voraus. Mit dem Traktorführerschein der Klasse L dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden und eine baubedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Außerdem dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern fahren, wenn diese mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (je mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h) dürfen Sie nach Erwerb dieses Führerscheins fahren. Die Ausbildung für diesen Führerschein wird mit einer Theorieprüfung abgeschlossen.

 

Die Klasse T – Traktorführerschein für Zugmaschinen

Der Führerschein der Klasse T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden, wobei die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bis zum 18. Geburtstag auf 40 km/h beschränkt ist. Wer den Führerschein ab 18 Jahren erwirbt darf direkt Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h führen. Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt zum Fahren von Zugmaschinen mit einer eingetragenen Maximalgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Dieser Führerschein schließt die Klassen AM und L mit ein. Zum Abschluss der Fahrausbildung absolvieren Sie eine theoretische und praktische Prüfung.

Auf diese Prüfung bereiten Sie unsere Fahrlehrer selbstverständlich bestens vor. Die Fahrausbildung für beide Traktorführerscheine findet in unserer Fahrschule mit theoretischen Unterrichtstunden sowie praktischen Fahrstunden statt. Der Theorieunterricht erklärt Ihnen den Umgang mit einem Traktor und gleichzeitig lernen Sie die Regeln des Straßenverkehrs. In den Fahrstunden können Sie die Theorie dann in die Praxis umsetzen. Hier erlernen Sie die Grundfähigkeiten, die Sie zum Führen eines Traktors benötigen. Zudem vermitteln Ihnen die Fahrlehrer der Fahrschule Kandler wichtige Fertigkeiten zur Nutzung im landwirtschaftlichen Bereich – vom Rückwärtsfahren oder das Fahren mit Anhänger bis hin zum Bremsen mit schwerer Ladung, da dies den Bremsweg verlängert.

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