Mofa – der erste Einstieg in den Straßenverkehr

Bereits im Alter von 15 Jahren könnt ihr eine Mofa-Prüfbescheinigung, auch als Mofaführerschein bekannt, erwerben. Damit dürft ihr Mofas bis maximal 25km/h fahren. Genau genommen ist die Mofa Prüfbescheinigung jedoch kein Führerschein. Hier nochmal eine Übersicht, was ihr mit der Prüfbescheinigung genau fahren dürft:

Mit dem Mofaführerschein, dürfen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, gefahren werden, solange die zulässige Höchsgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h auf ebener Bahn beträgt. Neben Mofas fallen darunter auch Roller, die auf 25 km/h gedrosselt sind und nicht mehr als 50 ccm haben.

Die Fahrausbildung zum Mofaführerschein

Der Hauptteil der Ausbildung besteht aus Theoriestunden. Neben den verpflichtenden Theorieeinheiten, findet auch eine praktische Unterweisung auf einem ruhigen Übungsplatz statt. Hier trainiert ihr mit unseren Fahrlehrern zum Beispiel das Anfahren mit dem Mofa. In einigen Geschicklichkeitsübungen erlernt ihr das sichere Führen des Fahrzeugs. Um die Prüfungsbescheinigung zu erhalte, müsst ihr eine theoretische Prüfung ablegen. Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig.

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