LKW-Führerschein bei der Fahrschule Kandler

Sie haben vor sich beruflich weiterzuentwickeln oder zu verändern? Oft wird hierbei auch eine Führerscheinerweiterung notwendig. In unserer Fahrschule haben Sie die Möglichkeit den LKW Führerschein innerhalb kürzester Zeit zu erwerben. Dabei bilden wir Sie sowohl in der Theorie, wie auch in den praktischen Fahrstunden kompetent aus. Unsere Fahrlehrer zeigen Ihnen alles, was Sie für die berufliche Tätigkeit auf der Straße sowie das Bestehen der Prüfungen wissen müssen. Vom Umgang mit dem Fahrzeug, bis hin zu Verkehrssituationen, die von LKW-Fahrern eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

LKW-Führerscheine im Überblick

Vorraussetzungen:

Damit Sie den Führerschein der Klasse C1 erhalten können, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg fahren. Dabei darf das Fahrzeug nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz haben. Sie dürfen auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg führen.

Theorieunterricht:

Für die Führerscheinklasse C1 sind 6 Stunden theoretischer Grundunterricht (à 90 Minuten) sowie 10 Stunden klassenspezifischer Stoff (à 90 Minuten) verpflichtend.

Praktische Ausbildung:

Die Zahl der Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Sie Lernfortschritte machen und kann daher nicht vorher festgelegt werden.  Neben den „normalen“ Fahrstunden schreibt der Gesetzgeber 6 Sonderfahrten (à 45min) vor:

  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 1 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Sobald Sie alle Pflichtfahrten absolviert haben und Sie sowie Ihr Fahrlehrer das Gefühl haben, dass Sie fit für die Prüfung und den Straßenverkehr sind, werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet.

Befristung des Führerscheins:

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres gültigt. Danach wird der Führerschein befristet ausgestellt. Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Fahrerlaubnis im Anschluss um jeweils fünf Jahre verlängern.

Vorraussetzungen:

Damit Sie den Führerschein der Klasse C1E erhalten können, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse C1 sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E berechtigt Sie zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelzug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 12000 kg nicht übersteigt. Außerdem dürfen Sie Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 12000 kg nicht übersteigt.

Theorieunterricht:

Für diesen Führerschein ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

Die Zahl der Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Sie Lernfortschritte machen und kann daher nicht vorher festgelegt werden.  Neben den „normalen“ Fahrstunden schreibt der Gesetzgeber 5 Sonderfahrten (à 45min) vor:

  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 1 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Wenn alle Pflichtfahrten absolviert sind und Sie fit für die Prüfung und den Straßenverkehr sind, werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet.

Befristung des Führerscheins:

Für diesen Führerschein gilt die selbe Befristung, wie bei der Führerscheinklasse C1.

Vorraussetzungen:

Damit Sie den Führerschein der Klasse C erwerben können müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein oder 18 Jahre alt sein und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: abgeschlossene bzw. durchlaufene Ausbildung zum„Berufskraftfahrer/in“ bzw. „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder  Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Des Weiteren müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Dieser LKW-Führerschein berechtigt Sie Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (nach oben keine Beschränkung) und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) zu führen.

Theorieunterricht:

Für diesen Führerschein sind 6 Stunden theoretischer Grundunterricht (à 90 Minuten) und 10 Stunden klassenspezifischer Stoff (à 90 Minuten) vorgeschrieben. Bei Vorbesitz des Führerscheins der Klasse C1 reduziert sich der klassenspezifische Stoff auf 4 Stunden.

Praktische Ausbildung:

Die Zahl der Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Sie Lernfortschritte machen und kann daher nicht vorher festgelegt werden.  Neben den „normalen“ Fahrstunden schreibt der Gesetzgeber 10 Sonderfahrten (à 45min) vor:

  • 5 x Überland (Landstraße)
  • 2 x Autobahn
  • 3 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Sollten Sie bereits den Führerschein der Klasse C1 besitzen, so verringern sich die Pflichtfahrten auf 3 Stunden Überlandfahrt, 1 Stunden Autobahnfahrt und 1 Stunde Nachtfahrt. Wenn alle Pflichtfahrten absolviert sind und Sie fit für die Prüfung und den Straßenverkehr sind, werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet.

Befristung des Führerscheins:

Die Fahrerlaubnis wird für vorerst fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch einen Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen).

Vorraussetzungen:

Damit Sie den Führerschein der Klasse CE erwerben können, müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse C sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt Sie zum Führen von Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t (nach oben keine Beschränkung) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.

Theorieunterricht:

Für diesen Führerschein sind 6 Stunden theoretischer Grundunterricht (je 90 Minuten) und 4 Stunden klassenspezifischer Stoff (je 90 Minuten) vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

Die Zahl der Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Sie Lernfortschritte machen und kann daher nicht vorher festgelegt werden.  Neben den „normalen“ Fahrstunden schreibt der Gesetzgeber 10 Sonderfahrten (à 45min) vor:

  • 5 x Überland (Landstraße)
  • 2 x Autobahn
  • 3 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Wenn alle Pflichtfahrten absolviert sind und Sie fit für die Prüfung und den Straßenverkehr sind, werden Sie zur 75-minütigen praktischen Prüfung angemeldet.

Befristung des Führerscheins:

Die Fahrerlaubnis wird für vorerst fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch einen Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen).

Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Als angehender LKW-Fahrer übernehmen Sie eine hohe Verantwortung. Sie steuern ein schweres Fahrzeug und oftmals auch eine sehr wertvolle Fracht. Damit LKW-Fahrer sich optimal auf das gewerbliche Fahren vorbereiten und sich stets weiterbilden gibt es das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: Alle, die seit dem 10. September 2009 LKW-Führerschein zu gewerblichen Zwecken nutzen wollen, müssen neben der Fahrerlaubnis auch eine berufliche Grundqualifikation erwerben. Als anerkanntes Verkehrsausbildungszentrum bieten wir Ihnen auch Kurse zur Vorbereitung für die Grundqualifikation. Hier finden Sie aktuelle Termine!

Des weiteren sieht das Gesetz für die gewerbliche Nutzung des LKW-Führerscheins regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen vor. Als gewerblich eingesetzter Fahrer müssen Sie daher künftig alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Die Weiterbildung muss dabei mindestens 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren umfassen.

Für den Erwerb der Grundqualifikation sind folgende 3 Wege vorgesehen: 

Berufsabschluss

Abschluss des Ausbildungsberufs „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen.

Grundqualifikation

Hier besteht keine Ausbildungspflicht, müssen Sie zwei umfangreiche Prüfungen absolvieren (Theorie 240 Minuten, Praxis 210 Minuten).

Beschleunigte Grundqualifikation

Hier handelt es sich um eine umfangreiche Ausbildung mit 140 Stunden à 60 Minuten (inklusive 10 Praxisstunden) und einer knappen theoretischen Prüfung (90 Minuten). Für die Prüfungen zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Finanzierung durch das Arbeitsamt

Mit sogenannten Bildungsgutscheinen fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung. Nutzen Sie Ihre Chance und starten Sie als gewerblicher LKW-Fahrer wieder in das Berufsleben. Wir bieten Ihnen als anerkanntes Verkehrsausbildungszentrum verschiedene, von der Arbeitsagentur geförderte, Kurse. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie eine Auswahl aktueller Kurse!

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