Leichtkraftrad- und Motorradführerschein

Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel: Den Fahrtwind spüren, die Straße riechen und den Motorsound hören – Motorradfahren ist ein Lebensstil. Wollen auch Sie diesen Lebensstil genießen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Wir sind Ihr Begleiter auf dem Weg zum Motorradführerschein. Bei uns lernen Sie den richtigen Umgang mit dem Motorrad und auf welche Gefahren im Straßenverkehr Sie als Motorradfahrer besonders achten müssen.

Motorrad- und Leichtkraftradführerscheine im Überblick:

Mindestalter:

Das Mindestalter für den Erwerb des Leichtkraftrad-Führerscheins (Klasse A1) liegt bei 16 Jahren. Außerdem muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Der Führerschein gilt für Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. Außerdem darf ein maximales Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg vorliegen. Die Fahrerlaubnis gilt auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern sowie einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder eingetragener Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW. Wenn Sie die Klasse A1 2 Jahre besitzen, können Sie nach Erreichen des 18. Lebensjahrs, durch das Ablegen einer weiteren praktischen Prüfung, in die Klasse A2 aufsteigen.

Theorieunterricht:

Für den Führerschein der Klasse A1 müssen Sie 12 Grundwissen-Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und vier Einheiten Motorradtheorie besuchen. Damit Sie Ihr Wissen zuhause vertiefen können und den aktuellen Stand kontrollieren können, stellen wir Ihnen Lernmaterial zur Verfügung. Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt, wenn Sie die verpflichtenden Theoriestunden absolviert haben und du beim Üben mit dem Lernmaterial die notwendige Sicherheit haben. Denn wir wollen ja nicht, dass es zu bösen Überraschungen kommt.

Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden hängt ganz von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab und können somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Fahrstunden bestreiten unsere Fahrlehrer alle gängigen Grundaufgaben mit Ihnen und geben Ihnen wichtige Einblicke in die Fahrzeugtechnik. 12 Sonderfahrten sind Pflichtfahrten (à 45min):

  • 5 x Überland (Landstraße)
  • 4 x Autobahn
  • 3 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Mindestalter / Voraussetzungen:

Es gilt das Mindestalter von 25 Jahren. Zudem müssen Sie mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Der Führerschein gilt für Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. Außerdem darf ein maximales Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg vorliegen. Die Fahrerlaubnis gilt auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern sowie einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder eingetragener Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW. Anders als bei der Klasse A1, ist ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Diese Fahrerlaubnisklasse gilt nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Theorieunterricht:

Für die Führerscheinerweiterung müssen Sie vier Einheiten Motorradtheorie besuchen. Es erfolgt keine Theorieprüfung.

Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden beträgt 5 Unterrichtseinheite à 90 Minuten (d.h. 10 Fahrstunden à 45 Minuten). Es findet keine praktische Fahrprüfung statt.

Mindestalter:

Für den leistungsbeschränkten Motorradführerschein (Klasse A2) müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Der Führerschein gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW. Außerdem darf ein maximales Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,2 kW/kg vorliegen. Wenn Sie die Klasse A2 besitzen, können Sie nach 2 Jahren durch das Ablegen einer weiteren praktischen Prüfung, in die Klasse A aufsteigen.

Theorieunterricht:

Für den Führerschein der Klasse A2 müssen Sie – vorausgesetzt Sie haben bereits den Führerschein der Klasse B – 6 Grundwissen-Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und vier Einheiten Motorradtheorie besuchen. Um Ihr Wissen zuhause vertiefen zu können und den aktuellen Stand kontrollieren zu können, stellen wir Ihnen Lernmaterial zur Verfügung. Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt, wenn Sie die verpflichtenden Theoriestunden absolviert haben und die notwendige Sicherheit haben. Denn wir wollen ja nicht, dass es zu bösen Überraschungen kommt. Sollten Sie bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A1 sein, müssen Sie nicht am Theorieunterricht teilnehmen.

Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden hängt ganz von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Bei den Fahrstunden bestreiten unsere Fahrlehrer alle gängigen Grundaufgaben mit Ihnen und geben Ihnen wichtige Einblicke in die Fahrzeugtechnik. 12 Sonderfahrten sind Pflichtfahrten (à 45min):

  • 5 x Überland (Landstraße)
  • 4 x Autobahn
  • 3 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Sollten Sie bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 sein, entfallen die vorgeschriebenen Pflichtfahrten.Sollten Sie seit weniger als 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse A1 sein reduzieren Sie die Pflichtfahrten wie folgt:

  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 2 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Mindestalter/Voraussetzungen:

Um leistungsunbeschränkten Motorradführerschein (Klasse A) auf dem direkten Weg zu erlagen müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Sie können diese Fahrerlaubnis jedoch auch nach dem Stufenmodell erreichen. Hierzu müssen Sie mindestens 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2 sein.

Der Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

Der Führerschein gilt für alle Krafträder (auch mit Beiwagen)  sowie alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge

Theorieunterricht:

Für den Führerschein der Klasse A müssen Sie – vorausgesetzt Sie haben bereits den Führerschein der Klasse B – 6 Grundwissen-Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und vier Einheiten Motorradtheorie besuchen. Um Ihr Wissen zuhause zu vertiefen und den aktuellen Stand kontrollieren zu können, stellen wir Ihnen Lernmaterial zur Verfügung. Die Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt, wenn Sie die verpflichtenden Theoriestunden absolviert haben und Sie beim Üben mit dem Lernmaterial die notwendige Sicherheit haben. Wenn Sie bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 sind, müssen Sie nicht am Theorieunterricht teilnehmen.

Praktische Ausbildung:

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden hängt ganz von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab und kann somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Fahrstunden bestreiten unsere Fahrlehrer alle gängigen Grundaufgaben mit Ihnen und geben Ihnen wichtige Einblicke in die Fahrzeugtechnik. 12 Sonderfahrten sind Pflichtfahrten (à 45min):

  • 5 x Überland (Landstraße)
  • 4 x Autobahn
  • 3 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Sollten Sie bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 sein, entfallen die vorgeschriebenen Pflichtfahrten.Sollten Sie seit weniger als 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 sein reduzieren Sie die Pflichtfahrten wie folgt:

  • 3 x Überland (Landstraße)
  • 2 x Autobahn
  • 1 x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung

Das Stufenmodell des Motorradführerscheins

Seit 19.02.2013 gibt es den neu geregelten Stufenführerschein für Motorradfahrer. Der Stufenführerschein beinhaltet die Führerscheinklassen A1, A2 und A. Immer wenn Sie einen der Führerscheine mindestens 2 Jahren haben, können Sie mit erfolgreichem Ablegen einer praktischen Prüfung in die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben. Ein Seiten-, oder Direkteinstieg in die Klassen A2 und A ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls möglich. Genauere Infos finden Sie im oberen Infokasten, bei den jeweiligen Führerscheinen.

Die Motorradausbildung in unserer Fahrschule

Unsere Fahrlehrer für die Motorradausbildung sind selbst leidenschaftliche Motorradfahrer. Sie vermitteln Ihnen sowohl im theoretischen wie auch im praktischen Unterricht all ihr Wissen und ihre Erfahrung, die Sie selbst mit Ihren Bikes gemacht haben. Nachdem Sie die ersten Theoriestunden erfolgreich gemeistert haben, wird es ernst: Sie dürfen das erste Mal auf das Motorrad. Am Anfang lernen Sie bei einfachen Fahrübungen – wie dem Aufsteigen, Anfahren, Schalten oder Anhalten – Ihr Fahrzeug kennen, bevor es schon nach kurzer Zeit auf die Straße geht. Sobald Ihr Fahrlehrer merkt, dass Sie sich Ihrer Sache sicher sind, meldet er Sie zur praktischen Prüfung an. Wir sagen schon mal: Toi, Toi, Toi!

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