Liebe Kunden und Kundinnen,

gemäß den Beschlüssen gelten ab sofort strengere Maßnahmen bezüglich der Führerscheinausbildung. Für die Teilnahme am theoretischen Unterricht, an allen Weiterbildungen und an den Fahrstunden gilt die 2G – Regel. Das bedeutet, dass Du entweder

  • vollständig geimpft
  • oder genesen sein musst.

Der Schülerausweis besitzt keine Gültigkeit mehr. Für die theoretische und praktische Prüfung wird neben der 2G – Regel auch für Ungeimpfte und nicht Genesene ein negatives PCR Testergebnis akzeptiert. Im Theorieunterricht und in den Fahrstunden besteht die FFP2 – Maskenpflicht.

Solltest Du Dir unsicher sein, frag bitte einfach bei uns nach!

Euer Team der Fahrschule Kandler