Autoführerschein mit 17
Begleitetes Fahren (oder auch Führerschein mit 17) stellt eine Sonderregelung da, durch die Ihr schon mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erwerben könnt. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass ihr bis zu eurem 18. Geburtstag nur unter Begleitung einer vorher benannten Begleitperson fahren dürft. Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Durch diese Regelung könnt ihr unter Begleitung weitere Fahrerfahrung sammeln, bevor ihr dann, wenn Ihr 18 Jahre alt seid, auf euch allein gestellt seid. Im folgenden Video erfahrt Ihr die wichtigsten Infos zum Führerschein mit 17 im Überblick.
Wie funktioniert der Führerschein mit 17?
Der Führerschein mit 17 funktioniert ganz einfach: Wenn ihr „begleitet fahren“ wollt, könnt ihr euch bereits mit 16 ½ Jahren bei uns anmelden. Bei uns macht ihr die gleiche Führerscheinausbildung wie beim gewöhnlichen Autoführerschein. Sobald ihr die theoretische und praktische Prüfung bestanden habt, bekommt ihr nach eurem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit eurem Personalausweis gilt diese dann als Fahrerlaubnis für das Begleitete Fahren.
Bis zu eurer Volljährigkeit, dürft ihr dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf eurer Prüfbescheinigung eingetragen ist. Der Erfolg ist wissenschaftlich nachgewiesen: Beim Begleiteten Fahren gibt deutlich weniger Unfälle. Und auch nach der Begleitphase verursachen „BF 17“-Teilnehmer 20% weniger Unfälle als andere Fahranfänger.
Wer ist als Begleiter geeignet?
Als Begleiter könnt ihr jede Person festlegen, die folgende Kriterien erfüllt:
- Die Person ist 30 Jahre oder älter,
- hat seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Autoführerschein und
- besitzt nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (bzw. 3 Punkte nach der Altregelung).
Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Außerdem darf er nicht unter Drogeneinfluss stehen. Wichtig hierbei: Ihr als Fahrer seid dafür verantwortlich, dass sich eure Begleiter auch daran halten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Person, die euch begleitet, auch in die Prüfungsbestätigung eingetragen ist. Die Anzahl der einzutragenden Personen ist dabei nach oben nicht begrenzt. Die Begleiter brauchen keine besondere Schulung. Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben. Gerne geben wir euren Eltern, Großeltern oder sonstigen Begleitpersonen nützliche Tipps, was Sie beim begleitenden Fahren beachten sollten. Weitere interessante Infomationen rund um das Begleitete Fahren findet ihr auf der Themenseite der deutschen Verkehrswacht.